Hausärztliche

Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Jürgen Wolff

Dr. med. Tobias Fent

Dr. med. Vanessa Adam

(Ärztin in Weiterbildung)


Rosenstrasse 76

67454 Hassloch



In der bisherigen Gemeinschaftspraxis Dr. Wolff/Dr. Fent ergeben sich ab dem 01.10.2023 wichtige Veränderungen.


Herr Dr. Fent hat die Praxis zum 01.10.2023 verlassen und ist nunmehr in der Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Mann / Dr. Fent in der Maxburgstrasse 6 (Tel. 58141) in Hassloch hausärztlich tätig.

Ein Teil des bisherigen Teams der Praxis Wolff/Fent (einschließlich der Weiterbildungsassistentin Frau Dr. Adam) begleitet ihn dabei.

Neue Webseite: www.praxis-mann-fent.de

(es handelt sich um einen Link, mit dem Sie dies Seite verlassen; für den Inhalt ist der Betreiber/die Betreiberin der jeweiligen Webseite verantwortlich)



- Herr Dr. Wolff setzt seine Tätigkeit künftig als Einzelpraxis in den Praxisräumen in der Rosenstrasse 76 in Hassloch fort (Tel.: 5712).

Ein Teil des bisherigen Teams der Praxis Wolff/Fent unterstützt ihn hierbei.

Neue Webseite: www.allgemeinpraxis-wolff.de

(es handelt sich um einen Link, mit dem Sie dies Seite verlassen; für den Inhalt ist der Betreiber/die Betreiberin der jeweiligen Webseite verantwortlich)



Sie haben die freie Entscheidung, in welcher der beiden Praxen Sie sich zukünftig hausärztlich behandeln lassen wollen.

In beiden Fällen bestehen die erforderlichen Kapazitäten, Sie weiterhin zu versorgen und auch die Möglichkeit, mit Ihrem Einverständnis auf Ihre Vorbefunde in gewohnter Weise zuzugreifen und somit die künftige Behandlung effektiv fortzusetzen.

Bitte melden Sie sich einfach wie gewohnt beim nächsten Anlaß (Arztkontakt, Bestellung von Rezepten, Terminvereinbarung usw.) in der Praxis Ihrer Wahl.

Bitte informieren Sie sich, wenn möglich, vor Ihrem ersten Besuch, idealerweise auf der jeweiligen Webseite, insbesondere über die Öffnungszeiten und eventuelle Besonderheiten.



Ein späterer Wechsel von einer Praxis in die andere ist, in Abhängigkeit von den sich entwickelnden Behandlungskapazitäten, prinzipiell auch möglich.

Dann wird allerdings auch die Überleitung der bis dahin zwischenzeitlich erhobenen Befunde erforderlich, da die Patientenakten ab dem 01. Oktober selbstverständlich getrennt weitergeführt werden.



Wir wissen, daß dies auch für Sie eine große Veränderung der gewohnten Abläufe darstellt und versuchen, den Übergang daher so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

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